Bilderrätsel!
Was ist das oder stellt es dar?
Wer es errät kann es behalten.
Bilderrätsel!
Was ist das oder stellt es dar?
Wer es errät kann es behalten.
uff, komisches Bild.
Also es könnte ein Torso sein oder einfach eine Gummipuppe. Eher puppe, dann aber ohne arme und beine. Oo
Bilderrätsel!
Was ist das oder stellt es dar?
Das ist mein Magen nach zu viel Mc Donald's-Frass.
Nein leider kein Magen.
Das selbe Bild, jetzt nur nicht so stark verfremdet. Jetzt müsste man es erkennen :).
... dann ist es wohl:
eine Dame, die einem Herren einen bläst.
Sauerei!
Yeah der Kandidat hat 10 Punkte.
Das letzte Bild ist zwar NSFW, aber da das ganze Forum dasselbige ist, who cares?
Yeah der Kandidat hat 10 Punkte.
Das letzte Bild ist zwar NSFW, aber da das ganze Forum dasselbige ist, who cares?
Der Gesetzgeber cares.
Kann ich es jetzt behalten? *lach*;)
:):p:D
Kann ich es jetzt behalten? *lach*;)
:):p:D
Ja darfst du :D.
Der Gesetzgeber cares.
Dieses Forum behandelt eindeutige sexuelle Themen, also ab 18.
Also ist es nicht verwunderlich, wenn auch ab 18 Bilder hier zu sehen sind.
Wenn dieses Bild entfernt werden muss, dann müssen auch so einige hier gepostete Bilder
über Silikonpuppen raus. Besonders diejenigen, wo (künstliche) Geschlechtsteile zu sehen
sind.
Zitat von Helios
Dieses Forum behandelt eindeutige sexuelle Themen, also ab 18.
Also ist es nicht verwunderlich, wenn auch ab 18 Bilder hier zu sehen sind.Wenn dieses Bild entfernt werden muss, dann müssen auch so einige hier gepostete Bilder
über Silikonpuppen raus. Besonders diejenigen, wo (künstliche) Geschlechtsteile zu sehen
sind.
Ich glaube du liegst da falsch. Oder hast du irgendwo eine Jugendschutzabfrage bemerkt? Das hier ist maximal ab 16, und für den Gesetzgeber IST es ein Unterschied, ob Spielzeug oder Kunstprodukte gezeigt werden, oder echte Pornos.
Mir wär das ja auch egal, aber Haftbar für die Inhalte, die die User hier reinposten ist der Forenbetreiber. Und wenn dem das Ding dichtgemacht wird, hat da keiner was von.
Die Bilder von Puppen sind ok - aber bei manchen anderen Bildern muss man schon ein wenig aufpassen, dass nicht zu viel gezeigt wird.
Die Bilder von Puppen sind ok - aber bei manchen anderen Bildern muss man schon ein wenig aufpassen, dass nicht zu viel gezeigt wird.
Ist das nicht ein bisschen, na sagen wir mal, verlogen?
Bilder von Silikonmuschis sind erlaubt? Sie zeigen ja nicht viel, nur Geschlechtsteile.
Ausserdem wo steht diese Regel, was erlaubt ist und was nicht?
Wenn es nicht schriftlich festgehalten ist, falls doch dann bitte ich um einen Link,
Dann ist es willkür von den Admins. Im Falle von Willkür einfach sagen,
Ich erspare mir dann die ganze Aufregung.
Keine Antwort = keine Regeln. Habe verstanden, dann ist ja in Ordnung wenn ich wieder
Bilder poste.
Warum auf irgendwelchen Regeln herumreiten?
Es ist nunmal so, dass Hardcore-Bilder nicht öffentlich hier im Forum stehen dürfen - das ist keine Willkür.
Und wenn es unbedingt doch Regeln sein müssen, Du hast bei der Anmeldung u.a. folgendem zugestimmt:
"Durch die Annahme unserer Regeln garantieren Sie, dass Sie keine Nachrichten schreiben, die obszön, abscheulich, beleidigend oder bedrohlich sind oder sonst gegen ein Gesetz verstoßen würden."
Und wenn es unbedingt doch Regeln sein müssen, Du hast bei der Anmeldung u.a. folgendem zugestimmt:
"Durch die Annahme unserer Regeln garantieren Sie, dass Sie keine Nachrichten schreiben, die obszön, abscheulich, beleidigend oder bedrohlich sind oder sonst gegen ein Gesetz verstoßen würden."
Habe ich das richtig gelesen?????
Fellatio ist also entweder obszön, abscheulich, beleidigend oder bedrohlich, aber Gummipuppen
nicht? Nach welcher Moralvorstellung geschieht diese Klassifizierung? Muss man dafür Moderator
sein um das nachzuvollziehen?
Verkauft ihr nicht Puppenköpfe die vollblasfähig sind z.B. diese:
https://www.gummipuppen.de/silikonpuppen/…-asiatisch.html
Okay, vielleicht verstehe ich das falsch und alle diese Köpfe und Puppen können nur Trompete
blasen und sind nicht für den Oralverkehr geeignet.
Halt da war ja noch der letzte Punkt. Das Bild s.h. unten verstößt vielleicht gegen ein Gesetz.
Verdammt, dann muss die Seite, dessen Server sich in Deutschland befindet, von der ich das Bild
habe sofort gelöscht werden, dazu noch google.de und yahoo.de, da man darüber die Seite mit dem
Bild finden kann.
Für mich bleibt das Willkür, ohne schriftliche Regeln!
Genau - das Bild könnte hier gepostet gegen ein Gesetz verstoßen... also wird es gelöscht.
Ich habe auch keine Lust auf so eine Diskussion.
Keine solchen Bilder mehr posten - und gut ists.
Ich habe auch keine Lust auf so eine Diskussion.
Achja und welches Gesetz soll das sein, dass von danman?
Thema wird beendet und damit in diesem Forum kein Gegenstand mehr?
User hat keinen Einspruch, nennt man sowas nicht Willkür?
Keine solchen Bilder mehr posten - und gut ists.
Welches der beiden Bilder (erstes oder letzteres) ist nun erlaubt?
Wer entscheidet und nach welchen Grundlagen?
Du und auf welcher Grundlage?
Wer soll da noch durchblicken?
Willkürliche Entscheidung?
Die Fotos sind dann Pornografie und somit jugendgefährdend und somit hier strafabar, wenn sie sexuell aufstacheln sollen (Foto rechts? Es kommt eben auch auf den Zusammenhang an, in dem die Fotos gezeigt werden). Foto links dient wohl lediglich der Produktinformation und ist dann keine Pornografie, wenn das Foto nicht aufstacheln soll. :p
Welche Gesetze sind für Pornographie und Jugendschutz in Deutschland relevant?
1. § 184 Strafgesetzbuch (StGB)
2. Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS)
3. Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)
Definition Pornografie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie
Auszug daraus:
Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden. Darstellungsformen der Pornografie sind hauptsächlich pornografische Schriften, Tonträger, Bilder und Pornofilme.
In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig auf eine Definition des OLG Düsseldorf verwiesen. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren.
Pornografie im Internet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pornografie_im_Internet
Auszug daraus:
Pornografie insgesamt wird in Form von pornografischen Schriften, Bildern, Tonträgern, Filmen und Videos am stärksten über pornografische Websites verbreitet. Das ist in Deutschland aufgrund der Jugendschutzbestimmungen § 184 Abs. 1 Nr. 1 & 2 StGB und § 4 JMStV unzulässig. Ausnahmsweise ist die öffentliche Zugänglichmachung im Rahmen geschlossener Benutzergruppen, bei denen sichergestellt ist, dass die Teilnehmer nicht unter 18 Jahren alt sind, erlaubt. Zu diesem Zweck verlangen manche Betreiber dieser Websites die Eingabe einer Kreditkarten- oder Personalausweisnummer, um das Alter zu verifizieren. Eine solche Zugangsbeschränkung wird jedoch von der Rechtsprechung nicht als wirksam eingestuft, vielmehr sind effektive Maßnahmen wie das Postident-Verfahren erforderlich.
Anbieter, die kein Adult Verification System verwenden, machen sich dabei nach deutschem Recht strafbar. Öffentliche Sammlungen, die harte Pornografie enthalten, sind auch mit AVS strafbar.
Also ich denke, man sollte den Betreibern hier nicht unnötig mit Pornofotos von ECHTEN Menschen das Leben schwer machen und ein fragwürdiges Foto besser weglassen. Schnell stehen sie mit einem Bein im Gerichtssaal.
Hallo Kanute
jetzt hab ich mir so eine mühr gegeben aber du warst schneller:-(
Hier noch ein kleiner Zusatz:
Es sind auch Bilder betroffen, die aufgrund des hohen Realitätsgrades mit der Wirklichkeit verwechselt werden können. Das können realistische Puppen sein, als auch Abbildungen von Toys, wo nicht erkennbar ist, ob es nicht doch eine Fotografie einer realen Person bzw. derer Körperteile ist (meist auf Verpackung).
Gruß Benni
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